In Neuilly-sur-Marne wählen

Das Wahlrecht ist eine der Grundfesten unserer Demokratie. In Frankreich wurde dieses Recht schrittweise errungen: 1848 für die Männer und 1944 für die Frauen. Heute wählen gehen ist ein Recht. Das ist auch eine Bürgerpflicht.

Das Wahlrecht ist allen französischen Staatsbürgern garantiert. Auch Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten können bei Kommunal- und Europawahlen ihre Stimme abgeben.

Es ist möglich, sich in die Wählerliste eintragen zu lassen und im selben Jahr zu wählen. Es gibt jedoch einen Stichtag für die Eintragung.

Sie können sich anmelden :

  • indem Sie sich mit Ihren Belegen bei der Abteilung Allgemeine Angelegenheiten im Rathaus melden
  • online unten

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