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Optische Faser

Die Gemeinde ist teilweise ausgestattet des Glasfaseranschlusses.

Bei Mehrfamilienhäusern müssen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter mit SFR eine Vereinbarung über die Verlegung von Glasfaserleitungen in Gemeinschaftsbereichen unterzeichnen und in Miteigentümergemeinschaften eine Abstimmung in der Hauptversammlung organisieren. Bevor Sie bei der Stadt oder SFR nachhaken, sollten Sie sich also vergewissern, dass diese Vereinbarung mit dem Betreiber unterzeichnet wurde. Bei kleinen Mehrfamilienhäusern (weniger als 3 Wohnungen) ist keine Vereinbarung erforderlich.

Jeder kann seinen Internetanbieter frei wählen. Um den Wettbewerb zu erleichtern, schreibt das Gesetz übrigens eine dreimonatige Handelssperre vor, die zwischen der Verkabelung von Straßen und Gemeinschaftsbereichen und dem Übergang der Wohnungen in den Status "anschließbar" liegen muss.

Erfassung von Fehlfunktionen

Da es immer häufiger zu Fehlfunktionen bei Glasfaserkabeln kommt, hat die Stadt beschlossen, Sie bei Ihren Schritten mit Ihrem Internetanbieter zu unterstützen. Nachdem Sie die Meldung bei Ihrem Anbieter gemacht haben, können Sie das untenstehende Formular ausfüllen.

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