Hundekot
Appell an die individuelle Verantwortung
Jedes Jahr gehen im Rathaus mehrere Briefe ein, in denen auf die Unbequemlichkeit und die Hygieneprobleme insbesondere in den von Kindern besuchten Grünanlagen hingewiesen wird.
Zwei Totems mit Tütenspendern und Mülleimern wurden aufgestellt.
- Place du Chanoine Héroux
- In der Nähe der Schleuse
Kleine Anreize zur Sauberkeit, aber in dieser Hinsicht ist nichts zu ersetzen individuelle VerantwortungEs ist die Pflicht des Besitzers, die Hinterlassenschaften seines Tieres zu beseitigen. Ein entsprechender Erlass der Stadtverwaltung wurde übrigens erlassen.
Sanktionen
- Das Zurücklassen von Hundekot außerhalb der zugelassenen Stellen wird mit einer Geldstrafe von 68 € (pauschale Geldstrafe) oder 450 € maximal (Artikel R633-6 des Strafgesetzbuches)
- Die Nichteinhaltung der Sanitärvorschriften des Departements (RSD) wird mit einer Geldstrafe von 450 € maximal (Artikel 103G): Hundekot außerhalb der erlaubten Stellen
Hund an der Leine
Laut einer städtischen Verordnung müssen Hunde auf öffentlichen Straßen und in Parks an der Leine gehalten werden. Vorsichtshalber dürfen sie nicht an Eingängen von Einrichtungen, in denen Kinder oder ältere Menschen untergebracht sind, verwendet werden.
Sanktionen
- die Nichtbeachtung eines Gemeinderatsbeschlusses wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 38 € (Artikel R.610-5 des Strafgesetzbuches)
- die Nichteinhaltung der Sanitärvorschriften des Departements (RSD) wird mit einer Geldstrafe von 450 € maximal (Artikel 103G): angeleinter Hund
Bearbeitungsgebühr für Gerichtsverfahren: 31 €.