Wachsamer Nocéen werden
Jeder Bürger von Nocéen Vigilant verpflichtet sich zu :
- An einem Prinzip der Bürgersolidarität teilnehmen
- Eine Warnkette mit den Sicherheitsakteuren der Gemeinde aufbauen
- Sich nicht in die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung einmischen oder zivile Patrouillen organisieren
- Über Eigentum und Personen wachen
- Störungen der öffentlichen Ordnung melden
- Betrügerische Werbeanrufe melden
- Melden von Einbruchs-Spotting
- Saugende Autos melden
- Beschädigungen von Stadtmobiliar melden
- Streunende oder gefährliche Tiere melden
Wachsamer Nocéen werden
Tag/Graffiti melden
Auch wenn die städtische Kultur Graffiti in den Rang einer Kunstform erhebt, haben anarchische Tags weder auf öffentlichen Gebäuden noch auf privaten Wänden etwas zu suchen.
Welche Sanktionen gibt es?
Gemäß Artikel R322-1 des Strafgesetzbuchs wird das Anbringen von Inschriften, Zeichen oder Zeichnungen ohne vorherige Genehmigung auf Fassaden, Fahrzeugen, öffentlichen Straßen oder Stadtmobiliar mit einem Geldstrafe von 3.570 € und einer Strafe für gemeinnützige Arbeit.
Wenn nur ein leichter Schaden entsteht, wenn die Straftat eine Zerstörung, Beschädigung oder Verstümmelung darstellt, beträgt die Geldstrafe bis zu 30 000 € und wird bestraft mit 2 Jahre Gefängnis.
Wie melde ich einen Tag?
Um das Vorhandensein eines Tags zu melden, können Sie sich montags bis freitags von 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:30 Uhr mit dem Technischen Zentrum für Umwelt in Verbindung setzen unter 01 49 44 63 40.
Kampf gegen Graffiti
Da die Stadt Neuilly-sur-Marne auf die Sauberkeit der öffentlichen Räume, aber auch des gesamten öffentlichen und privaten Erbes bedacht ist, bietet sie Folgendes an die kostenlose Entfernung von Tags und Graffiti, die an Wänden oder Toren von Privatgrundstücken angebracht wurden nach den folgenden Bedingungen:
- Sichtbarkeit vom öffentlichen Raum aus
- Höhe unter 2 Metern
Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, müssen Sie lediglich diese Unzivilisiertheiten melden auprès du service des Dynamiques locales : dynamiques.locales@neuillysurmarne.fr. Anschließend wird eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Genehmigung der Intervention durch die Stadt sowie die Vereinbarung der allgemeinen Bedingungen zwischen den beiden Parteien ermöglicht. Die Intervention wird vom Zentrum für Umwelttechnik so schnell wie möglich geplant und bearbeitet.
Seine Hecken schneiden
Für die Sicherheit aller
Für aus SicherheitsgründenEs ist unsere Pflicht, Hecken und Sträucher, die auf unserem Grundstück gepflanzt wurden und in den öffentlichen Raum hineinragen, zu beschneiden. Auch hier geht es um die Sicherheit: Eine üppige Vegetation kann ein Verkehrsschild verdecken, ein Ast kann einen Fußgänger verletzen, fallende Blätter machen die Gehwege rutschig...
Das Straßenverkehrsgesetz besagt, dass dies unter keinen Umständen der Fall sein darf, die Vegetation darf weder das Passieren von Fußgängern auf Gehwegen behindern noch den Autoverkehr beeinträchtigen.
Sanktionen
In Anwendung von Artikel R 116-2 5° des Straßenverkehrsgesetzes :
- In Bezug auf Hecken und Bäume, die sich an der Grenze zum Straßenland befinden, wird die Nichtbeachtung dieser Regelung mit einer Geldstrafe von 1500 € maximal, dieser Betrag kann auf 3000 € im Falle eines Rückfalls (Artikel 131-13 des Strafgesetzbuchs),
-In Anwendung von Artikel L 2212-2-2 des Code général des collectivités territoriales (CGCT) werden in dem Fall, dass der Bürgermeister nach einer erfolglosen Mahnung die Beschneidungsarbeiten zwangsweise durchführt, um das Vordringen privater Anpflanzungen in den Bereich der Gemeindestraßen zu beenden, um die Sicherheit und Bequemlichkeit des Durchgangs zu gewährleisten, die Kosten für die Maßnahmen den nachlässigen Eigentümern auferlegt.
Bearbeitungsgebühr für Gerichtsverfahren: 31 €.
Richtig parken
Parken in der Stadt
Das Parken wird folgendermaßen organisiert: ungerade Seite von 1er bis zum 15. des Monats und auf der geraden Seite vom 16. bis zum letzten Tag des Monats.
Der Seitenwechsel muss am letzten Tag jedes Zeitraums zwischen 20:30 und 21:00 Uhr erfolgen. Trotz mehrerer Mahnungen behindern jedoch die auf beiden Seiten der Straßen geparkten Autos den Verkehr und vor allem die Durchfahrt der Lastwagen der Straßenmeisterei und der Sepur, die für die Instandhaltung der Straßen und die Müllabfuhr zuständig sind.
Sanktionen
Die Ordnungskräfte und die Beamten der Straßenaufsicht sind dafür verantwortlich, die ordnungsgemäße Umsetzung des vorliegenden Erlasses zu überprüfen. Verstöße gegen die Bestimmungen des vorliegenden Erlasses werden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften festgestellt und mit Bußgeldern belegt.
Die Missachtung des in den Artikeln 3 und 4 definierten Halte- und Parkverbots verstößt gegen die Artikel R 417-3 und R 417-6 der Straßenverkehrsordnung (Code de la Route). Die Missachtung des Halte- und Parkverbots kann als störend oder sehr störend im Sinne der Artikel R417-10 und R 417-11 der Straßenverkehrsordnung angesehen werden. Folglich können Fahrzeuge, die gegen die Bestimmungen verstoßen, abgeschleppt werden.
➡️ Um den Gemeinderatsbeschluss einzusehen, klicken Sie hier
Haben Sie an die Folgen gedacht, wenn diese Unhöflichkeit eines Tages die Durchfahrt eines Notdienstes verhindert?
- Behinderndes Parken auf dem Bürgersteig, Zebrastreifen, Radweg ... : 135 € Geldstrafe und mögliche Abschleppung
- Nichtbeachtung des alternierenden Parkens : 35 € Geldstrafe
Systematische Verbalisierung ist keine von der Gemeinde geförderte Praxis und es gibt auch keine quantifizierten Ziele. Der Wunsch ist es, auf das allgemeine Interesse und das gute Zusammenleben zu achten. Der Dienst des "agent de surveillance de la voie publique" (ASVP) wird stets versuchen, mit Bedacht vorzugehen und nur dann Strafen zu verhängen, wenn es notwendig ist. Wir zählen auf Ihr Verständnis und Ihre Zivilcourage.
Gebühren für Tierfänger im Jahr 2017 | |||||
Fahrzeugkategorie | Materielle Anlage | *Vorbereitende Maßnahmen | Abholung | Tägliche Betreuung | **Expertise |
Personenkraftwagen | 7,60 € | 15,20 € | 117.50 € | 6,23 € | 61,00 € |
2 oder 3 Räder | 7,60 € | 7,60 € | 45,70 € | 3,00 € | 30,50 € |
*Vorabklärungen :
- ab dem Zeitpunkt, zu dem mindestens zwei Räder des Fahrzeugs vom Boden abgehoben haben, wenn die Überführung des Fahrzeugs zum Tierheim mit einem Abschleppwagen durchgeführt wird
- ab dem Beginn der Bewegung des Fahrzeugs zum Abschlepphof, unabhängig davon, welches Verfahren dafür verwendet wird.
**Expertise :
- präfektorale Expertise ab dem 4.ème Tag